Im Prackenbacher Gemeinderat notiert (24. November 2011)
Behandlungen der Empfehlung in der Bürgerversammlung vom 27. Oktober 2011
Erwin Altmann kritisierte in der Bürgerversammlung das Problem, dass das Oberflächenwasser, vom Schöpferhof kommend, durch sein Grundstück fließt. Vor 40 Jahren habe die Gemeinde Rohre verlegt und er forderte sie nun auf, den vorherigen Zustand wieder herzustellen. „Wenn mir ein Schaden entsteht, ist die Gemeinde Schadenersatzpflichtig“, sagt er in der Sitzung. Da Altmann anscheinend das Grundstück, durch das der Kanal fließt, durch eine bauliche Maßnahme nutzen will, besteht nach seiner Meinung im Fall Kanalverlegung Handlungsbedarf. Man riet ihm, zunächst einen Plan zu erstellen, erst dann besteht die Möglichkeit, die Angelegenheit regeln zu können. Dem stimmte der Gemeinderat einstimmig zu.
Altmann beantragte auch die Aufstellung einer Wandertafel, da er laufend von den Wanderern um den Weg gefragt wird. Der Gemeinderat ist mit der Aufstellen im Bereich des Parkplatzes einverstanden.
GR Michael Kellermeier plädierte für die Errichtung eines Kinderspielplatzes in Krailing. Ein Grundstück hierfür wäre kein Problem, meinte er in der Sitzung. Wie beim Kinderspielplatzbau in Prackenbach wird auch das Material von der Gemeinde zur Verfügung gestellt.
Eine weitere Diskussion verlangte die Anmerkung von Hans Wühr. Der Feuerweiher in Dumpf sei seit dem Straßenbau nach Lehen nicht mehr dicht. Man kam zu dem Entschluss, ihn auszubaggern. Vielleicht wird dadurch ein positives Resultat erreicht. Schließlich plädierte Peter Hastreiter, dass die Stauden zu seinem Anwesen entfernt werden sollten. Man wird den Anlieger Früchtl auffordern, sie zu entfernen.
Pflegekosten werden erstattet
Der SV Moosbach beantragte die Erstattung der Pflegekosten des Schulsportplatzes in Moosbach, die der Gemeinderat in der Höhe von 350,- €, wie im letzten Jahr, bewillige.
Ein Kinderspielplatz-Bau in Moosbach wurde ins Auge gefasst
Mit ihrer Unterschrift plädierten eine Menge Bewohner aus Moosbach und Umgebung für eine Neuerrichtung eines Kinderspielplatzes in Moosbach, da der bestehende in einem desolaten Zustand ist, so die Antragsteller Ulrike Stürmer und Nicole Eckl. Da die Kostenfrage für die Spielplätze der Gemeinde gleich behandelt wird, werden auch in Moosbach Gerätschaften und Material zur Verfügung gestellt.
Für einen geeigneten Standort müssen jedoch noch Gespräche geführt werden.
Raserei in Viechtafell soll ein Ende haben
In ihrem Schreiben merkten Bürger von Viechtafell an, dass sie sich seit Jahren über die Raserei ärgern, die das Dorf unsicher machen und die Kinder gefährden. „Manche schaffen es sogar auf 80 km/h und ignorieren die teils bestehenden 30er Schilder schlichtweg“, so die Antragsteller.
Da die Situation derzeit untragbar und vor allem gefährlich ist, baten sie den Gemeinderat eindringlich, das Dorf durchgehend auf 30 km/h zu begrenzen und entsprechend zu schildern.
Desweiteren halten sie es für unumgänglich, dass am Ortseingang und -ausgang je eine Tempohemmschwelle installiert wird, die kostengünstig zu erwerben seien.
Im Gemeinderat vertrat man die Meinung, die 30er Schilder wie gehabt zu belassen und bei der Dorferneuerung, die in Kürze anläuft, nach Möglichkeiten suchen, wie man das Problem lösen kann.
Zur Standesbeamtin bestellt
Die neue Verwaltungsbeamtin Karin Eggenmüller, die zuvor in der Gemeinde Kollnburg unter anderem auch als Standesbeamtin tätig war, wurde auch in der Gemeinde Prackenbach zur Standesbeamtin bestellt.
Änderung des Bebauungsplanes im Gewerbegebiet
Zur Änderung des Bebauungsplanes im Gewerbegebiet Mitterfeld für die Fälle Schmidt und Schedlbauer, hat das Ingenieurbüro Robert Brunner einen Entwurf zur Beschlussfassung vorgelegt. Die Änderung durch Deckblatt 02 hat der Gemeinderat bewilligt.
Zugleich merkte man an, dass die Kosten der Änderung des Bebauungsplanes die Antragsteller übernehmen müssen.
Dem Satzungserlass zugestimmt
Im Jahre 1989 wurde eine Satzung zur Erschließungsbeitragssatzung erlassen und die Kosten der Straßenentwässerung pro laufenden Meter Erschließungsstraße auf 202,66 DM (=103,46 € ) festgesetzt. Nach dem über 20 Jahre vergangen sind, müsste er neu berechnet und aktualisiert werden. Auf diese Nachberechnung will man verzichten und den Straßenentwässerungsanteil nach den tatsächlichen Kosten berechnen.
Dazu ist erforderlich, dass die bestehende Änderungssatzung vom 5.6.1989 zur Änderung der Erschließungsbeitragssatzung vom 9.2. 1988 aufgehoben wird, die nur durch eine neue Satzung erfolgen kann, welcher der Gemeinderat zustimmte.