Bayerische Grundsteuerreform 2022
Information für Bürgerinnen und Bürger
Mit einem vielfältigen und umfangreichen Informationsangebot für die Bürgerinnen und Bürger ist die Bayerische Steuerverwaltung bestrebt, dem erwarteten hohen Informationsbedürfnis zur neuen Grundsteuer zu begegnen. Ziel ist es insbesondere, die Bürgerinnen und Bürger adressatengerecht bei der Erklärungsabgabe zu unterstützen.
Die Bayerische Steuerverwaltung stellt die folgenden Unterstützungsangebote bereit:
- Unter http://www.grundsteuer.bayern.de stehen Informationen rund um das Thema Grundsteuerreform in Bayern zur Verfügung. Die Internetseite ist bereits jetzt erreichbar und wird laufend um neue Inhalte erweitert. U.a. FAQ und detaillierte Videos sollen bei der Erklärungsabgabe unterstützen.
- Zudem können Fragen komfortabel in Form einer Chatkonversation an ein Assistenzsystem („Chatbot“) gestellt werden, welches rund um die Uhr einfache und verständliche Auskünfte erteilt.
- Eine telefonische Unterstützung zu allgemeinen Fragen betreffend die Erklärungsabgabe wird zudem durch eine zentrale Informations-Hotline unter 089 – 30 70 00 77 geboten. Die Hotline ist in der Zeit von Montag bis Donnerstag von 08:00 – 18:00 Uhr und Freitag von 08:00 – 16:00 Uhr erreichbar.
Zudem erhalten alle natürlichen Personen ab April 2022 ein gesondertes Informations-schreiben der bayerischen Steuerverwaltung. In diesem werden allgemeine Informationen zur Erklärungsabgabe, aber auch eigentumsspezifische Angaben mitgeteilt.
Bitte beachten Sie auch folgende Informationen:
- Informationen zur bay. Grundsteuerreform
- Informationsschreiben zur bay. Grundsteuerreform 2022
Wichtige Informationen zum Ausfüllen der Formulare:
Die graue Variante zum Ausfüllen am PC ist auf www.grundsteuer.bayern.de freigeschaltet und können ausgedruckt und unterschrieben ab dem 1. Juli 2022 an das zuständige Finanzamt übermittelt werden. Sie dürfen nicht handschriftlich ausgefüllt werden, da dies zu Problemen beim späteren Scannen durch die Finanzverwaltung führen kann.
Sofern Steuerpflichtige ihre Erklärungen handschriftlich ausfüllen wollen, können Sie die Papiervordrucke verwenden, die ab dem 1. Juli 2022 in den Finanzämtern sowie den Verwaltungen der Städte und Gemeinden in Bayern zur Verfügung stehen.