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Asphaltierung von GV-Straßen im Jahre 2012

Prackenbach, den 02. 08. 2012

Prackenbach. In der letzten Sitzung des Gemeinderates am 2. August 2012 wurde die Finanzierung der GV-Straßen besprochen, deren Asphaltierung noch in diesem Jahr geplant ist.

Diese soll nicht wie früher ausschließlich durch die Gemeinde erfolgen. Auch die Eigentümer der erschlossenen Einzelanwesen sollen sich daran beteiligen. So entschied der Gemeinderat auf Empfehlung des Bauausschusses in der Sitzung am 12. Juli 2012 mehrheitlich, dass bei der Asphaltierung einer Gemeindestraße zu einem Einzelanwesen, dessen Eigentümer sich mit 50 % an den Asphaltierungskosten der Teilstrecke, an die seine Grundstücke beidseitig an die GV-Straße angrenzen, zu beteiligen hat.

 

Die Finanzkraft der Gemeinde erlaubt es mittelfristig nicht, die notwendigen Deckenerneuerungen am 84 km langen Gemeindestraßennetz im erforderlichen Umfang durchzuführen. Man wolle deshalb die Eigentümer von Einzelanwesen, dessen Zufahrtsstraße asphaltiert wird, zur Finanzierung heranziehen. Die Zuzahlung ist freiwillig, eine Verpflichtung durch eine gesetzliche oder satzungsrechtliche Bestimmung gibt es nicht.

 

Die Eigentümer der Einzelanwesen

Franz Geiger, Meidengrub,

Heinrich Heigl, Engelsdorf

Anneliese Preiß, Ehrenhof

Karl-Heinz Wilhelm/Bernhard Maierthaler, Tresdorf/Pfahlwiesenweg

Josef und Hedwig Plötz, Mitterdorf für die GV-Straße Boxberg

Rosemarie Wagner, Heiligenwies

dessen Zufahrtsstraße in diesem Jahr asphaltiert werden sollte, wurden mit Schreiben vom 23. Juli 2012 befragt, ob sie zu einer Kostenbeteiligung bereit sind.

 

Eine Finanzierungszusage von 50 % gab:

Franz Geiger, Meidengrub

Anneliese Preiß, Ehrenhof, unter der Voraussetzung, dass alle Anwesensbesitzer sich der Kosten beteiligen.

Bernhard Maierthaler, Pfahlwiesenweg für den Hälfteanteil von 50 %, den anderen Teil müsste Karl-Heinz Wilhelm tragen.

 

Folgende Beschlüsse wurden vom Gemeinderat gefasst:

Der Asphaltierung der GV-Straße nach Ehrenhof von der Abzweigung der GV-Straße nach Steinmühle beim Regentalweg bis zur Hofstelle in Ehrenhof wird zugestimmt. Anneliese Preiß, Ehrenhof 1 hat von den Kosten, die von der Kapelle Ehrenhof bis zu Hofstelle entstehen, 50 % zu übernehmen bzw. der Gemeinde Prackenbach zu erstatten. (8:4)

Die Asphaltierung der GV-Straße von der Abzweigung der Pfarrhofstraße bis Kreilstein wurde abgelehnt (12:0).

Die Asphaltierung der GV-Straße von Zeitlhof bis Heiligenwies wurde abgelehnt (11:1).

Die Asphaltierung der GV-Straße von der Hofstelle Boxberg 1 (Alois Peter) bis zum Anwesen Johann Pritzl, Boxberg wird abgelehnt.(12:0).

Die GV-Straße nach Meidengrub ab dem Grundstück des Franz Geiger bis zu Hofstelle wird asphaltiert. Geiger hat 50 % der Kosten, die vom Regentalradweg bis zu Hofstelle anfallen, zu übernehmen und der Gemeinde Prackenbach erstatten. (10:2)

Die GV-Straße Pfahlwiesen in Tresdorf wird von der GV-Straße zum Großen Pfahl bis zur Grundstücksgrenze des Karl-Heinz Wilhelm asphaltiert. (10:2).

Die GV-Straße von Engelsdorf Ort bis zum Anwesen des Heinrich Heigl, Engelsdorf wird abgelehnt (12:0).

Der Asphaltierung der GV-Straße Mühlweg von der Grundstücksgrenze Sieber bis zur Einmündung in die GV-Straße zu den Anwesen Heinrich Penzkofer und Paul Altmann wird zugestimmt. (11:1).

Der Asphaltierung der GV-Straße Pfahlweg von der Kurve bis zum Anwesen der Martina Krebs, Pfahlweg 1 wird in einer Länge von ca. 55 m zugestimmt. Krebs muss sich an den Kosten der Maßnahme in Höhe von 50 % beteiligen bzw. sie der Gemeinde Prackenbach erstatten. (10:2). 

 
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