Einführung von SEPA
Zur Schaffung eines einheitlichen Euro-Zahlungsverkehrsraums (Single Euro Payment Area kurz SEPA) sind wir verpflichtet, ab 2014 auf das europaweit einheitliche SEPA-Lastschriftverfahren umzustellen.
Alle Gemeindebürger deren Abgaben und Gebühren in den letzten Jahren aufgrund einer erteilten Einzugsermächtigung abgebucht wurden, erhalten deshalb in den nächsten Tagen ein Schreiben der Gemeinde.
Es handelt sich hierbei um 3 verschiedene Schreiben:
- Das erste Schreiben ist nur eine Information über die aktuellen, bei der Gemeinde Prackenbach gespeicherten Mandatsdaten.
Dieses Schreiben erhalten all diejenigen, von denen bereits SEPA-Lastschriftmandate vorliegen.
Eine Rückmeldung ist nicht erforderlich !
- Das zweite Schreiben, eine Umdeutungserklärung, erhalten all diejenigen, von denen der Gemeinde eine nach neuen SEPA-Standard gültige Einzugsermächtigung vorliegt, d.h. alle Angaben dieser Einzugsermächtigung (Adresse, Kontoverbindung, Originalunterschrift des Kontoinhabers) sind vorhanden und korrekt.
In diesen Fällen sind von den Pflichtigen die Angaben der beigefügten Mitteilung nur zu überprüfen und etwaige Änderungen mittels Änderungsmitteilung der Gemeindekasse mitzuteilen.
- Das dritte Schreiben erhalten all diejenigen, bei denen die vorliegende Einzugsermächtigung nach neuen SEPA-Standard nicht mehr gültig ist, d.h. fehlende Unterschrift des Kontoinhabers, z.B. bei fernmündlicher Ermächtigung, Anschrift oder Kontonummer/BLZ falsch.
In diesen Fällen muss das beigefügte SEPA-Lastschriftmandat unbedingt ausgefüllt und an die Gemeinde Prackenbach in Original (kein Fax) zurückgeschickt werden damit, wie bisher, abgebucht werden kann.
Bild zur Meldung: Einführung von SEPA