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Im Gemeinderat Prackenbach am 17.7. notiert

Prackenbach, den 17. 07. 2014

Der Satzung zugestimmt

Der Gemeinde Prackenbach wurde im Rahmen der überörtlichen Rechnungsprüfung empfohlen, eine Satzung über die Aufwendungs- und Kostenersatz für Einsätze und andere Leistungen der vier Gemeindefeuerwehren zu erlassen, welche kostenerstattungspflichtig sind. Das gilt nicht bei Brandbekämpfung und Lebensrettung.

Josef Haas von der Verwaltung, zuständig für das Feuerwehrwesen stellte dem Gremium die aufgestellte Satzung für die Pflichtleistungen nach dem BayFwG vor, wo es unter anderem um Einätze, Sicherheitswachen und Ausrücken nach missbräuchlicher Alarmierung oder Fehlalarm geht.

Der Aufwendungsersatz entsteht mit dem Tätigwerden der Feuerwehr.

 

In Position 2 erhebt die Gemeinde Kostenersatz für die Inanspruchnahme der Feuerwehren zu freiwilligen Leistungen wie Hilfeleistungen, Überlassung von Gerät und Material.

Die Höhe der Aufwendungs- und Kostenersatzes richtet sich nach den Pauschalsätzen gemäß der Anlage. Aufgeführt in der Satzung sind auch die überörtlichen Hilfeleistungen, die zu erstattenden Aufwendungen unabhängig von dieser Satzung geltend gemacht werden.

 

Im §2 der Kategorie Schuldner wird angezeigt, dass sich bei Pflichtleistungen der Schuldner des Aufwendungsersatzes nach dem BayFwG bestimmt. Zudem ist bei freiwilligen Leistungen Schuldner, wer die Feuerwehr willentlich in Anspruch genommen hat und mehrere Schuldner haften als Gesamtschuldner.

Aufwendungs- und Kostenersatz werden einen Monat nach Zustellung des Bescheids zur Zahlung fällig, heißt es im § 3 Fälligkeit der Satzung. Der Gemeinderat akzeptierte die Satzung in seinen Punkten.

 

Mit der Beschaffung der Funkausstattung einverstanden

Durch die bayernweite Umstellung aller Einsatzkräfte von Analogfunk auf Digitalfunk sind Ersatzbeschaffungen für die FFW im Funkbereich erforderlich. Betroffen sind die stationären Einrichtungen in den Fahrzeugen und zusätzlich die Handsprechfunkgeräte.

Mit dem Gemeinderat wurde eingehend beraten und schließlich entschieden, wie viele Digitalfunkgeräte zu beschaffen sind, da das Ergebnis der KBI mitzuteilen ist, die im Rahmen einer Sammelbestellung die Geräte beschaffen werden.

Nach Einschätzung des Bayerischen Staatsministeriums den Innern sind für die FFW der Gemeinde Prackenbach folgende digitale Endgeräte förderfähig, so Josef Haas. Es handelt sich dabei um insgesamt fünf Fahrzeugfunkgeräte MRT, ein Bedienteil mit Handapparat und 18 Handsprechfunkgeräte HRT. Zusätzlich werden acht Handsprechfunkgeräte HRT ohne Förderung beschafft. Dabei entstehen der Gemeinde insgesamt mit Einbau ca. 20 000 € Kosten, die der Gemeinderat bewilligte.

 

Der Ersatzbeschaffung eines FW-Fahrzeuges für Tresdorf zugestimmt

2013 stellte die FW Tresdorf Antrag zur Ersatzbeschaffung für ein Feuerwehrfahrzeug, da das ihre mittlerweile 27 Jahre alt geworden ist und nicht mehr dem Stand der Technik entspricht. Der Einsatzbereich der Wehr bewegt sich überwiegend bei der Wasserförderung, so dass nach Auffassung der verantwortlichen Kommandanten ein Fahrzeug mit Allrad angemessen sei. Dem stand der Gemeinderat positiv gegenüber. Die FW hat inzwischen ein Fahrzeug besichtigt und Informationsangebote eingeholt.

 

Der Gemeinderat hatte zunächst in Erwägung gezogen, eine Partnergemeinde zu suchen, die ein bauartgleiches Fahrzeug beschaffen möchte, um mehr Förderung zu bekommen. Nach eingehender Beratung stimmte der Gemeinderat dem Kauf eines TSF mit Allrad zu. Die Freiwillige Feuerwehr Tresdorf sicherte der Gemeinde Prackenbach beim Kauf des neuen Fahrzeuges ebenfalls finanzielle Unterstützung zu. Der Gemeinderat beauftragte die Verwaltung, die Ausschreibung durchzuführen und Angebote einzuholen. Das Fahrgestell soll noch heuer zur Zahlung angewiesen werden und nächstes Jahr werden die Kosten für den Aufbau und Auslieferung übernommen.

 

Dem Bauantrag der Adelheid Ostler, Eck und Gertrud Bocksberger, Weilheim auf Anbau eines Holzlagerraums an das bestehende Wohnhaus in Auriedern wurde das gemeindliche Einvernehmen erteilt.

 
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