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Patientenverfügung und Barrierefreiheit

Prackenbach, den 13. 06. 2018

VdK Kreisgeschäftsführer Helmut Plenk bei den Senioren

 

Moosbach. Der Seniorenbeauftragte der Gemeinde Franz Xaver Pongratz hatte am Mittwoch zur monatlichen Zusammenkunft im ehemaligen Schulhaus die Junggebliebenen zu einem sehr interessanten Vortrag eingeladen.

Als sehr kompetenten Referenten konnte er den VdK Kreisvorsitzenden Helmut Plenk und Behindertenbeauftragten des LKR Regen gewinnen, der unter anderem über das wichtige Thema der Patientenverfügung und über die Schwerbehinderung und die Barrierefreiheit referierte, über dessen Ausführungen die Anwesenden sehr beeindruckt waren.

 

Franz Xaver Pongratz freute sich, dass er neben dem Referenten auch über 40 Senioren begrüßen konnte. Auch Bürgermeister Andreas Eckl schaute vorbei und lud die Senioren zum Gründungsfest in Moosbach ein.

Es freut mich, dass ich heute nach Moosbach eingeladen wurde, bemerkte Helmut Plenk und stieg gleich in die Notfallmappe ein, die über den Landkreis Regen kostenlos in allen Gemeinden erhältlich ist. Jeder Bürger ab dem 18. Lebensjahr sollte eine unterzeichnete Mappe besitzen, denn oft beeinflussen unvorhergesehene Ereignisse das ganze Leben. Sie sollte bestenfalls alle zwei Jahre neu unterschrieben werden, so der Kreisgeschäftsführer. Auf die Frage, wer eine korrekt ausgefüllte Patientenverfügung besitzt, konnte erfreulicher Weise eine große Zahl der Anwesenden mit Ja beantworten.

 

Neben allgemeinen Angaben über die Person, Hausarzt, klinische Behandlung, über Impfungen, Allergien oder Organspenden beinhaltet die Notfallmappe in den Seiten bis 20 auch Angaben über Bankdaten, Kontovollmachten, Versicherungen und noch mehr. Auch sei es wichtig bei der Ausfüllung nach den Rentenunterlagen zu sehen sowie vorbereitete Maßnahmen treffen für eine Krankenhauseisweisung.

 

Zu wichtigen Angaben in der Notfallmappe zählt auch eine Vorsorgevollmacht, denn jeder kann durch Unfall, Krankheit, Alter und dergleichen in die Lage kommen, dass wichtige Angelegenheiten nicht mehr selbstverständlich geregelt werden können. Dazu wird eine Person des Vertrauens benötigt, die den Patienten in allen Angelegenheiten vertritt. Die Vollmacht ist jedoch nur wirksam, so lange die Person die Urkunde besitzt.

Falls keine Vorsorge getroffen wurde, wird das Betreuungsgericht im Bedarfsfall eine Betreuerin oder Betreuer zur gesetzlichen Vertretung bestellen. Auch eine Vermögensvorsorge soll getroffen werden, wobei die bevorzugte Person das Vermögen verwalten und Rechtsgeschäfte im In- und Ausland vornehmen kann, bis über den Tod hinaus bis zum Widerruf durch die Erben.

 

Schließlich gilt in der Patientenverfügung folgende Verfügung: „Wenn ich meinen Willen nicht mehr bilden oder verständlich äußern kann, bestimme ich folgendes in den entsprechenden Situationen…“ Mit einer Checkliste über „Erste Schritte bei einem Todesfall“ endet die Notfallmappe.

 

Anschließend sprach Helmut Plenk das unüberwindbare Alter und eine mögliche Weise Körperbehinderung an. Bereits der Landkries Regen verfügt mit seinen 77.305 Einwohnern 8514 Schwerbehinderte, davon sind 2864 Personen in Gehfähigkeit eingeschränkt. 94 Blinde, 34 Gehörlose, 1200 Hilflose sowie 1143 Menschen brauchen ständige Begleitung.

Die Statistik in der Gemeinde Prackenbach weist bei 2733 Einwohnern 222 Schwerbehinderte auf, 70 Gehbehinderte, 3 Blinde, 2 Gehörlose, 25 Hilflose sowie 50 brauchen ständige Begleitung.

 

Alle Menschen sollen überall gleichberechtigt an der Gesellschaft teilhaben können. Schon der frühere Ministerpräsident Seehofer versprach bereits, bis 2023 eine Barrierefreiheit in Bayern. Sie ist nicht nur auf Volksfesten und Schulen gleichermaßen gefordert, wie in Toiletten, auf Festplätzen oder in Hochschulen. Sehr viele Menschen klagen, sie können so manche Veranstaltungen nicht mehr besuchen, weil es an Barrierefreiheit fehlt, bemerkte Helmut Plenk.

 

Wer schwerbehindert ist und dadurch das Haus oder die Wohnung umbauen muss, kann eine Förderung von bis zu 10.000 € erhalten. Plenk schilderte ganz genau, welche Voraussetzungen hierfür vorliegen müssen.

 

Schließlich berichtete Helmut Plenk vom Bayerischen Landespflegegeld, bei dem pflegende Angehörige in Bayern künftig auf eine finanzielle Unterstützung der Regierung baut. Das Kabinett beschloss die Einführung von 1000,- € pro Jahr das erstmals im September 2018 ausbezahlt wird und verteilte dazu Anträge. Antragsberechtigt sind die Personen ab dem 2. Pflegegrad mit dem 1. Wohnsitz in Bayern. Einzureichen ist ein unterzeichneter Antrag und eine Kopie vom Personalausweis.

 

Zum Schluss dankte Franz Xaver Pongratz Helmut Plenk für den ausführlichen Vortrag mit einem Präsent und erwähnte dankend sein Kommen. Die Anwesenden waren ebenso angetan über die Ausführungen des Kreisgeschäftsführers.

Bürgermeister Andreas Eckl ergriff zum Schluss das Wort und lud alle Senioren zum Gründungsfest des SV Moosbach am Festsonntag (01.07.18) ab 13.00 Uhr ins Festzelt ein.

 

Den ständigen Helfern und Kuchenspendern dankte Pongratz sehr herzlich, die den ganzen Nachmittag neben Kaffee und Kuchen auch noch einen leckeren Wurstsalat kredenzten und erwähnte dankend Lieselotte Vogl für ihre musikalische Unterhaltung und lud zur nächsten Zusammenkunft am 11. Juli zum Grillen ins Feuerhaus ein.

 

Foto: 1. Franz Xaver Pongratz, VdK Kreisgeschäftsführer Helmut Plenk, Bürgermeister Andreas Eckl

 

Bild zur Meldung: Patientenverfügung und Barrierefreiheit

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