Hundesteuer - Fälligkeit 01.04.2023
Die Gemeinde Prackenbach informiert, dass am 01.04.2023 die alljährliche Hundesteuer zur Zahlung fällig ist. Hundehalter, die eine Einzugsermächtigung erteilt haben, werden gebeten, Änderungen der Bankdaten umgehend mitzuteilen. Barzahler bittet die Gemeinde Prackenbach um fristgerechte Überweisung oder Bareinzahlung. Es wird darauf hingewiesen, dass Hunde über 4 Monate unaufgefordert bei der Gemeindeverwaltung angemeldet werden müssen. Das entsprechende Formular zur An- oder Abmeldung (Tod, Veräußerung etc.) finden Sie unter: www.prackenbach.de/formulare