Empfehlung zur Kontrolle der Finanzamt-Bescheide
Die Grundsteuerreform beschäftigt nicht nur die Bürger, sondern auch die kommunalen Finanzsachbearbeiter. Aktuell erhält die Gemeindeverwaltung Prackenbach die neuen Grundsteuermessbetragswerte vom Finanzamt, wobei aufgefallen ist, dass die Messbetragswerte teils deutlich höher sind als die bisherigen und so nicht stimmen können. Wir weisen die Grund- und Immobilieneigentümer darauf hin, dass die von der staatlichen Finanzverwaltung erlassenen Grundsteuermessbescheide für die Gemeinden stets verbindlich sind und Änderungen ausschließlich über das Finanzamt vorgenommen werden können. Wir empfehlen grundsätzlich die von der Finanzbehörde erlassenen Bescheide zu kontrollieren, z. B. auf die richtige Eingruppierung (Grund-, landwirtschaftliches Vermögen, un- oder bebautes Grundstück, …), Wohn-, Nutz- sowie Grundstücksfläche, Flurnummer, Aktenzeichenzuordnung usw.
Sollten Berechnungs- oder Datenfehler vorliegen, sollte umgehend ein Antrag auf Änderung beim zuständigen Finanzamt gestellt werden. Wir möchten darauf hinweisen, dass der mitgeteilte Grundsteuermessbetrag des Finanzamts nicht die Höhe der Grundsteuer bedeutet, sondern lediglich als Berechnungsgrundlage für die Grundsteuer dient.
Den Hebesatz wird der Gemeinderat im dritten Quartal des Jahres 2024 entsprechend anpassen. Daraus errechnet sich dann die künftig zu zahlende Grundsteuer.